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Privathaftpflicht

Ihre Risikoabsicherung im Alltag

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen, dieser Sie haftbar macht und Schadenersatz fordert. Für den entstandenen Schaden müssen Sie gerade stehen – so will es das Gesetz! Dabei haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und vielleicht sogar mit Ihrem künftigen Verdienst. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher für Sie unentbehrlich.
Sie prüft die Rechtslage, begleicht gerechtfertigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit decken Sie Gefahren des täglichen Lebens ab und schützen Sie vor finanziellen Verlusten, deren Höhe bisweilen beträchtlich sein kann.

Wer ist versichert?

Generell sind Sie als Versicherungsnehmer geschützt, entsprechend des gewählten Tarifes lassen sich aber auch Ehe- und Lebenspartner sowie die Kinder versichern.
Dabei ist es egal, ob es die leiblichen Adoptiv- oder Stiefkinder sind.

Aber: Wenn die Kinder heiraten, die bisher bei den Eltern versichert waren, müssen diese einen eigenen Vertrag abschließen. Auch nach der Beendigung der Schul- und Berufsausbildung bzw. des Studiums muss ein eigener Vertrag durch die Kinder abgeschlossen werden. Wer dann jedoch noch nicht 18 Jahre alt ist, kann bis zur Volljährigkeit im Vertrag der Eltern versichert bleiben.

Achten Sie bei Vertragsabschluss auf eine ausreichende Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

Tierhalterhaftpflicht

Auch die liebsten Tiere sind manchmal unberechenbar in ihrem Verhalten. Schnell ist es passiert: Ihr Pferd tritt aus oder flüchtet von seiner Koppel und beschädigt ein Auto. Oder Ihr Hund beißt beim Gassigehen einen Passanten.

Tiere sind eben auch nur Menschen.

Auch wenn Sie im Schadenfall kein Verschulden trifft, Tierhalter haften für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht - und zwar prinzipiell in unbegrenzter Höhe. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von der sogenannten Gefährdungshaftung.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Hunde- und Pferdebesitzer sicher und zuverlässig vor den finanziellen Folgen der Ersatzansprüche Dritter.

Wichtige Leistungsdetails in der Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde:

  • Welpen bis zum Alter von 12 Monaten sind mitversichert
  • unbegrenzte Auslandsdeckung
  • Teilnahme an Hunderennen, Hundefuhrwerken, Hundeschauen, Turnieren
  • Mietsachschäden an Gebäuden, mobilen Gegenständen
  • Schäden durch gewollten/ungewollten Deckakt
  • kein Leinen- und Maulkorbzwang
  • alle Hunderassen versicherbar
  • Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe

Bauherren-Haftpflicht-Versicherung

Auch bei sorgfältiger Planung ist der Bau eines Hauses mit einigen Risiken und Gefahren verbunden. Um dem zu entgehen, sollte kein zukünftiger Hausbesitzer auf die Bauherrenhaftpflicht

Wer baut, schafft automatisch einen Gefahrenherd, für den er verantwortlich ist. Er hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, der Bauherr muss dafür sorgen, dass trotz aller baulichen Maßnahmen weder Personen zu Schaden kommen, noch dass Sachschäden aufgrund der Arbeiten entstehen. Doch nicht immer ist das möglich. So ist man mit dem Abschluss einer solchen Haftpflicht grundsätzlich gut beraten

Beispielsweise haften Sie als Bauherr in den folgenden Fällen:

  • Bei ungenügender Absicherung oder Absperrung der Baustelle
  • Für herabstürzende Gerüste
  • Für mangelhafte Abdeckung von Gruben
  • Bei Verunreinigungen der anliegenden Straße

Während der Bauphase schützt Sie die Bauherren-Haftpflicht als Bauherr, als Besitzer eines zu bebauenden Grundstücks oder zu errichtenden Gebäudes vor Schadenersatzansprüchen Dritter oder wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche für Sie ab. Ihr Beitrag richtet sich dabei nach der Höhe der individuellen Baussumme. 

Für wen zahlt die Bauherrenhaftpflicht?

Während des Hausbaus sind außerdem zahlreiche Personen an den Arbeiten beteiligt. Damit sowohl die Bauarbeiter als auch unentgeltlich mitarbeitende Freunde oder Angehörige einen entsprechenden Versicherungsschutz durch die Police erhalten, muss der Bauherr seinem Versicherer mitteilen, in welcher Höhe sich die Eigenleistung bewegt.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Während die selbst genutzte Eigentumswohnung, das selbst genutzte Ein- oder Zweifamilienhaus durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist, müssen vermietete Wohnungen (nicht im selbstgenutzten Zweifamilienhaus) oder vermietete Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser durch den Besitzer extra versichert werden.

Wenn Sie ein Haus vermieten oder ein unbebautes Grundstück besitzen, unterliegen Sie einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrsicherungspflicht.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, dass keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, dass anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der Hauseigentümer.

Gefahren lauern oft dort, wo man sie nicht vermutet:

  • verschmutzte, vereiste oder nicht befestigte Wege,
  • sich ablösende Gebäudeteile, z. B. wenn ein Dachziegel auf ein geparktes Auto fällt
  • unzureichend gesicherte oder beleuchtete Hauseingänge und Treppen