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Marktwertermittlung

Sie überlegen eine Immobilie zu verkaufen, wissen aber nicht welcher Preis zu erzielen ist?

Dabei helfen wir Ihnen gern. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung, geschulte Mitarbeiter und ständige Marktübersicht können wir Ihnen nach einer intensiven Besichtigung und Erörterung der Gegebenheiten in Ihrem Objekt einen am Immobilienmarkt orientierten Preis ermitteln.

Wir verfügen über die Möglichkeiten, Ihnen in Anlehnung an Bodenrichtwerte und in Zusammenarbeit mit unserer staatlich geprüften Gutachterin Ihr Objekt kurzfristig real einzuschätzen.

Danach wird in einem Abschlussgespräch alles persönlich mit Ihnen ausgewertet und Sie erhalten den ermittelten Wert in Schriftform.

Wenn Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen wollen, stehen wir Ihnen natürlich gern zur Seite und übernehmen alle Formalitäten. Wir besprechen mit Ihnen die Bewerbung Ihres Objektes. Danach organisieren wir die Besichtigungen und prüfen die Bonität der Interessenten.

Mit den Notariaten in den Landkreisen stehen wir in enger Verbindung um die Vertragsgestaltung professionell und rechtlich einwandfrei abzusichern. Selbstverständlich begleiten wir Sie zum Notar und sind bis zur Übergabe des Objektes für Sie immer erreichbar.

Service und Seriosität stehen für uns an erster Stelle.

 

MARKT- / VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Wenn Sie über den Wert einer Immobilie mehr als nur eine unverbindliche Auskunft benötigen, bspw. für rechtliche Auseinandersetzungen, so ist die Beauftragung einer qualifizierten Immobilienbewertung in Form eines gesetzeskonformen Verkehrswertgutachtens die Regel.

Für solche Fälle haben wir eine Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH) für Immobilienbewertung an unserer Seite und stellen gern den Kontakt für Sie her.

Die Gutachten sind von Familiengerichten, Zwangsversteigerungsgerichten, Finanzbehörden und anderen Behörden anerkannt. Im Rahmen der Begutachtung wird zumeist der Immobilienwert als Marktwert bzw. als Verkehrswert ermittelt. Auf Wunsch kann auch eine verkürzte Wertermittlung erfolgen oder ein Kurzgutachten estellt werden, zum Beispiel zwecks An- bzw. Verkauf einer Immobilie oder auch zur reinen Vermögensfeststellung.

Gegenstand einer Immobilienbewertung können alle Immobilienarten, wie Grundstücke, Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien oder Sonderimmobilien, sein. Diese Art von Bewertung ist allerdings für Sie kostenpflichtig. Lassen Sie sich von uns beraten!